Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der am Arbeitsverhältnis unmittelbar beteiligten Personen, insbesondere der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind in ihrer Arbeit unselbständig. Sie stehen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste einer anderen natürlichen oder juristischen Person.
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